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Kanzlei & Leistungen

Maître Buron vertritt Ihre Interessen außergerichtlich und vor französischen Gerichten und berät Sie bei Rechtsstreitigkeiten und Rechtsfragen sowie bei der Gestaltung Ihrer Verträge.

Maître Buron unterstützt Sie gerne in folgenden Rechtsgebieten:

  • Französisches Recht
  • Deutsch-französische grenzüberschreitende Streitigkeiten

Im französischen Recht insbesondere:

  • Familienrecht
    • Scheidung
    • Trennung
    • Unterhalt
    • Sorgerecht
  • Personenrecht
    • Namens- und Vornamensänderung
  • Strafrecht
    • Für Täter und Opfer (z.B. Verkehrsdelikte)
  • Mietrecht
    • Für Eigentümer
    • Für Mieter
  • Arbeitsrecht
    • Gerichtlich und außergerichtlich (z.B. Kündigungsstreit, Lohnstreit)
    • Arbeitsverträge
  • Zivilrecht
    • Sachmangel
    • Nachbarschaftsstreit
    • Schadensersatzklage
  • Vollstreckungsrecht
    • Forderungsmanagement
    • Widerspruch nach Mahnbescheid
  • Privatinsolvenz
  • Handelsrecht
    • Gewerbemietvertrag
    • Handelsvertreter
    • Verträge
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Liste nicht alle von Maître Buron betreuten Rechtsgebiete aufführt. Maître Buron steht Ihnen gerne für Rückfragen zu weiteren Rechtsgebieten zur Verfügung.

Honorar

Honorar nach Vereinbarung, nach Art. 11.2 der Geschäftsordnung des französischen Anwaltsverbandes (Zeitaufwand, Art und Umfang der Recherchen, Art und Schwierigkeitsgrad des Falls, Höhe der einschlägigen Gegenstandswerte, Kosten und Aufwand der Kanzlei, Bekanntheit, Titel, Erfahrung und Spezialisierung des Anwalts, vom Anwalt für seinen Mandanten erstrittene Leistungen und Ergebnisse, Dringlichkeit des Falls) oder nach dem deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Darüber hinaus akzeptiert die Kanzlei Rechtsschutzversicherungen und Prozesskostenhilfe.